

Kontaktaufnahme
Melden Sie sich gerne per Email, telefonisch oder über das Kontaktformular bei uns. Ich melde mich zeitnah zurück und vereinbare das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen
Die meisten privaten Krankenkassen und Beihilfen ermöglichen bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden und fünf probatorische Sitzungen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
In dieser Zeit lernen Sie mich kennen, bekommen einen kurzen Überblick über die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie und schildern mir Ihr Anliegen. Ich erfasse Ihr Problem diagnostisch und entwickel mit Ihnen gemeinsam ein erstes Erklärungsmodell für das Entstehen Ihrer Symptome.
Dabei richte ich mich nach wissenschaftlich fundierten Kriterien. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob eine Psychotherapie Ihnen helfen kann und legen erste Ziele und Methoden für die gemeinsame Arbeit fest.
Für Sie ist diese Phase eine Möglichkeit zu entscheiden, „ob die Chemie stimmt“, Sie sich gut aufgehoben fühlen und glauben, mit mir eine positive Veränderung erreichen zu können.

Therapie
Im Anschluss an die Probatorik beantragen wir die Therapie. Die Kassen/Beihilfen stellen unterschiedliche Kontingente zur Verfügung, die Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse erfragen.
Manche Kassen unterscheiden zwischen Kurzzeit- (25 Sitzungen) und Langzeittherapie (60-80 Sitzungen), andere haben feste Kontingente pro Jahr.
Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selbst tragen. Die Länge einer Therapie richtet sich nach Ihrem Bedarf und Ihren Möglichkeiten.

Abschluss der Therapie
In der Regel trifft man sich zu Beginn einer Therapie wöchentlich, zum Ende hin ausschleichend nach Ihrem individuellen Bedarf.
Wir schauen gemeinsam, inwieweit Sie Ihre Ziele erreicht haben und was wichtig ist, um erzielte Veränderungen in ihrem Alltag aufrecht zu erhalten.